Unser Service

  • Kinder- und Familienhilfe

    Un­se­re Fa­mi­li­en­hil­fe ist ei­ne Kin­der- und Ju­gend­hil­fe zur ziel­ori­en­tier­ten Er­zie­hung und wirk­sa­mer Ver­sor­gung un­ter kon­ti­nu­ier­li­cher Re­fle­xi­on und Do­ku­men­ta­ti­on der Hil­fe. Fa­mi­li­en­hil­fe kann di­rekt, nach An­trag beim Ju­gend­amt, ge­währt wer­den.

  • Kinderversorgung

    Ge­setz­lich ver­si­cher­te und Be­am­te ha­ben bei schwe­ren Er­kran­kun­gen ein Recht auf Haus­halts­hil­fe für Kin­der bis zwölf Jah­re. Es gibt al­ler­dings Be­din­gun­gen, an die die­ses Recht ge­knüpft ist. Ihre Kos­ten­be­tei­li­gung be­trägt nur 5 oder 10 Euro je Tag der Hilfe, zu­sätz­lich!

  • Lebenspraktische Hilfe

    Hil­fe­leis­tun­gen von ASS­TA sind viel­fäl­tig und um­fang­reich. Wir bie­ten prak­ti­sche Hil­fen im All­tag bei Be­hör­den­gän­gen, bei Schul­pro­ble­men, ge­ben An­lei­tun­gen zur Haus­halts­füh­rung und be­spre­chen ef­fek­ti­ve Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten, uvm..

Hilfs­arten im Ver­gleich

Kinder- und Familien­hilfe

  • Jugendamt
    (Auftraggeber)

  • Familienhilfe, Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsfähigkeit, Lebensperspektiven

  • Kosten werden vom Jugendamt getragen, Antrag ist erforderlich!

Kin­der­ver­sor­gung und -Betreu­ung

  • Krankenkasse
    (Auftraggeber)

  • Aktive Unterstützung der Familie und Versorgung der Kinder

  • Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, vorab muss eine Genehmigung beantragt werden!

Le­bens­hilfe und Ver­sor­gung

  • Selbstzahlen gem. Vereinbarung
    (Auftraggeber)

  • Entlastung der Familien und Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Aufgaben

  • Im Rahmen der Vereinbarung erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die Familie!