Unser Service
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Kinder- und Familienhilfe
Unsere Familienhilfe ist eine Kinder- und Jugendhilfe zur zielorientierten Erziehung und wirksamer Versorgung unter kontinuierlicher Reflexion und Dokumentation der Hilfe. Familienhilfe kann direkt, nach Antrag beim Jugendamt, gewährt werden.
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Kinderversorgung
Gesetzlich versicherte und Beamte haben bei schweren Erkrankungen ein Recht auf Haushaltshilfe für Kinder bis zwölf Jahre. Es gibt allerdings Bedingungen, an die dieses Recht geknüpft ist. Ihre Kostenbeteiligung beträgt nur 5 oder 10 Euro je Tag der Hilfe, zusätzlich!
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Lebenspraktische Hilfe
Hilfeleistungen von ASSTA sind vielfältig und umfangreich. Wir bieten praktische Hilfen im Alltag bei Behördengängen, bei Schulproblemen, geben Anleitungen zur Haushaltsführung und besprechen effektive Freizeitaktivitäten, uvm..
Hilfsarten im Vergleich
Kinder- und Familienhilfe
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Jugendamt
(Auftraggeber) -
Familienhilfe, Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsfähigkeit, Lebensperspektiven
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Kosten werden vom Jugendamt getragen, Antrag ist erforderlich!
Kinderversorgung und -Betreuung
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Krankenkasse
(Auftraggeber) -
Aktive Unterstützung der Familie und Versorgung der Kinder
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Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, vorab muss eine Genehmigung beantragt werden!
Lebenshilfe und Versorgung
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Selbstzahlen gem. Vereinbarung
(Auftraggeber) -
Entlastung der Familien und Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Aufgaben
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Im Rahmen der Vereinbarung erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die Familie!